Vertretungskonzept:
Unsere Klassen sind zweizügig.
Durch die Zweizügigkeit ergibt sich ein optimales Vertretungskonzept beim Fehlen eines/r KollegenIn: Alle Klassen haben einen festen Aufteilungsplan von der 2. Klasse an, der bis zum Ende der Grundschulzeit so bleibt. Die Kinder wissen also im Vertretungsfall immer, wohin sie zu gehen haben, sie kennen die Klasse und ihre/n LehrerIn und die KollegenInnen kennen diese Kinder besser, als wenn sie jedesmal eine anders zusammengesetzte Gruppe zu unterrichten hätten.
Dadurch, dass die Unterrichtsplanung immer parallel auf der Stufe im Team geschieht, können diese „aufgeteilten“ Kinder optimal gefördert werden, sie sind nicht nur verwahrt oder für längere Zeit mit entsprechenden Aufgaben nur stillbeschäftigt.
Für kurze Vertretungsphasen – etwa 2 Unterrichtsstunden – werden die Kinder häufig allerdings gar nicht aufgeteilt, sondern von der/m jeweils gegenüber parallel mit offener Tür arbeitenden KollegenIn beim Arbeiten beaufsichtigt.
Alle KollegInnen, die aus dienstlichen oder privaten Gründen beurlaubt werden, sind verpflichtet, mit den vertretenden KollegInnen Absprachen zu treffen, bzw. Arbeitsmaterial bereitzustellen, mit dem die Kinder eigenverantwortlich arbeiten können.
Fällt in der 1. Klasse die Klassenlehrerin krankheitsbedingt aus, übernimmt die Sozialpädagogin den Unterricht.